Bereits eine Scheidung nach deutschem Recht steckt rechtlich gesehen voller Herausforderungen. Das gilt für eine internationale Scheidung und internationales Scheidungsrecht noch viel mehr. Immer, wenn Ehegatten unterschiedlicher Nationalität in Deutschland die Scheidung einreichen, muss zunächst geklärt werden, ob ein deutsches Familiengericht für diese Scheidung zuständig ist. Es können außerdem in diesen Fällen Bezüge zu einer ausländischen Rechtsordnung bestehen, die zur Anwendung kommen.
Eine syrische Scheidung oder eine Scheidung nach türkischem Recht hat andere Voraussetzungen als eine solche nach deutschem Recht. Selbst in Europa sind die Voraussetzungen der Scheidung unterschiedlich. So reicht in manchen Ländern ein Trennungsjahr für den Vollzug der Scheidung nicht aus. Nicht alle Rechtsanwälte im Familienrecht kennen sich mit internationalen Zuständigkeiten bei Scheidungen aus.
Wir haben bereits Erfahrung mit Scheidungen nach verschiedenen ausländischen Rechtsordnungen und können Sie bei allen Familiensachen mit Auslandsbezug beraten.
In der europäischen Gemeinschaft klären verschiedene Verordnungen, speziell die VO Brüssel IIA innerhalb Europas die Zuständigkeiten. Deutsche Familiengerichte sind zuständig,
Auch wenn deutsche Familiengerichte zuständig sind, können Bezüge zu einer ausländischen Rechtsordnung bestehen, wenn Sie die Scheidung einreichen. Unsere Rechtsanwälte prüfen in Ihrem Fall auch andere Rechtsordnungen, wenn es um internationales Scheidungsrecht geht. Der Scheidungsantrag ist dabei noch der einfachste Schritt - viel anspruchsvoller ist die Durchführung der Scheidung. Befragen Sie Anwältin Petra Hecker-Buschkamp zu den Details.
Hier sind deutsche Gerichte zuständig,
Können rechtlich verschiedene Länder zuständig sein, wird der Scheidungsantrag dort rechtshängig, wo er zeitlich zuerst gestellt wird.
Wenn der Anwendungsbereich nach VO ROM III nicht eröffnet ist,
gilt das deutsche internationale Privatrecht. Es gilt dann das Recht des Staates,
Frau Hecker-Buschkamp blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurück. Gerade wenn es um internationale Scheidungen geht, berät Familienanwältin Petra Hecker-Buschkamp umfassend wie und wo Sie ihre Scheidung einreichen. Dabei versucht sie Ihre Wünsche und Prämissen zu berücksichtigen. Sollten ausländische Rechtsbezüge zu berücksichtigen sein, prüft sie diese ebenfalls, bevor Sie Ihre Scheidung einreichen.
Sie können darauf vertrauen, dass wir mit Ihnen gemeinsam die optimale Lösung für Ihre Scheidung finden. Sollten Sie ausländischer Staatsbürger sein, können wir so auch die Anerkennung der Scheidung durch Ihre heimatliche Rechtsordnung vorab eingehend prüfen.